- Binnenschifffahrtsachen
- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus der Benutzung von ⇡ Binnengewässern, soweit sie u.a. Schadensersatzansprüche aus Schifffahrtsunfällen und unerlaubten Handlungen zum Gegenstand haben, und Strafsachen aus Taten, die auf oder an Binnengewässern unter Verletzung von schifffahrtspolizeilichen Vorschriften begangen sind, sowie Bußgeldsachen wegen Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften.- Zuständig: ⇡ Schifffahrtsgerichte (Gesetz über das gerichtliche Verfahren in B. vom 27.9.1952 (BGBl I 641) m.spät.Änd.).
Lexikon der Economics. 2013.